Das erweiterte Übertrittsverfahren 

 

Die bayerische Staatregierung sieht im erweiterten Übertritt vor, dass alle Erziehungsberechtigten am Ende der 3. Jahrgangsstufe über das bayerische Schulsystem informiert werden. 


Im letzten Schuljahr fand diese Informationsveranstaltung in Form einer Präsentation statt. 

Unter folgenden Link können Sie diese Präsentation ansehen:

https://www.schulamt-erding.de/index.php/schulberatung/info-schulberatung

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html

 

Zwischeninformation

 

In diesem Schuljahr bekommen die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule die Zwischeninformation am 21.01.2022. Diese enthält Informationen über den derzeitigen Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers in den benoteten Fächern. Es ist kein Zeugnis. Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft (Beratungscoach) aus einer aufnehmenden Schulart. 

 

Übertrittszeugnis

Dieses wird allen Schülerinnen und Schülern am 02.05.2022 ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten brauchen keinen Antrag zu stellen.

 

Welche Voraussetzungen sollte Ihr Kind mitbringen?

Neben dem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht gibt es noch weitere Dinge, die in die Überlegung mit einfließen sollten.  Die Arbeitshaltung und die Motivation sind aus pädagogischer Sicht für einen gelungenen Schulerfolg neben der Intelligenz wichtige Faktoren. 

Denken Sie einfach einmal über folgende Fragen nach: 

  • Macht mein Kind selbstständig und zuverlässig die Hausaufgaben?
  • Kann es auch längere Zeit an einer Aufgabe bleiben?
  • Welche Interessen hat mein Kind? Ist es handwerklich mehr begabt?
  • Kann es sich Dinge sehr schnell merken oder muss es lange sitzen, um sich etwas zu merken?
  • Kann es mit Misserfolgen umgehen?
  • Was möchte mein Kind?

Für ein Gespräch steht Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung. 

 

Was bedeuten die Notendurchschnitte?

Es zählen nur die Fächer Deutsch, Mathematik und HSU.

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Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der Sprache zurückzuführen, die noch behebbar erscheinen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall unbedingt mit der Klassenlehrkraft. Sie kann Sie beraten.  

 

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. In einem dreitägigen Probeunterricht werden die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. Während der drei Tage „Probeunterricht“ werden auch mündliche Leistungen erhoben.

In einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 im Probeunterricht

Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

In beiden Fächern die Note 4 im Probeunterricht
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Schullaufbahn-Simulator
Hier finden Sie einen Schullaufbahnsimulator des bayerischen Kultusministeriums.